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Herzlich Willkommen auf unserer Homepage und vielen Dank für ihr Interesse an unserer Kanzlei.
Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren hierauf spezialisierten Rechtsanwälten.
Nur durch kompetente und engagierte Verteidigung besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihren Führerschein doch behalten und ein gegen Sie eingeleitetes Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr noch halbwegs glimpflich gegen Sie ausgeht.
Aufgrund unserer langjährigen Praxis und der Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen im Bereich von Trunkenheitsfahrten kann nur die dringende Empfehlung ausgesprochen werden, möglichst frühzeitig einen Verteidiger/Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung zu beauftragen und selber keine Aussage zu tätigen.
Gehen Sie Ihr Problem offensiv an und verteidigen Sie sich auf Augenhöhe und nehmen Ihr Recht wahr, sich als Beschuldigter eines anwaltlichen Rates zu bedienen und einen Verteidiger zu beauftragen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Rechtsanwalt
Felix Schmidt
- Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für die Verteidigung bei Trunkenheitsdelikten -